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   OLG Hamm, 21.12.1999 - 24 U 48/99   

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https://dejure.org/1999,2552
OLG Hamm, 21.12.1999 - 24 U 48/99 (https://dejure.org/1999,2552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.1999 - 24 U 48/99 (https://dejure.org/1999,2552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 24 U 48/99 (https://dejure.org/1999,2552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 779; ZPO § 160 Abs. 3, 5, § 162
    Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3222 (Ls.)
  • MDR 2000, 350
  • NZBau 2000, 295
  • BauR 2000, 1231
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.1999 - 24 U 48/99
    Ein gerichtlicher Vergleich ist als verfahrensbeendende Prozeßhandlung nur wirksam, wenn er ordnungsgemäß, d.h. auch formgerecht gemäß den §§ 159 ff ZPO, protokolliert ist (BGHZ 16, 388, 390; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 160 Rdn. 5, m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.1992 - 3 W 63/92

    Protokoll des Gerichts; Prozeßvergleich; Verdeutlichung; Titulierter Anspruch;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.1999 - 24 U 48/99
    Sollen aber über den Text des Vergleichs hinaus Anlagen zum Gegenstand der vergleichsweisen Einigung gemacht werden, wird dem Protokollierungszwang gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO und der hiervon abhängigen förmlichen Wirksamkeit nur dadurch genügt, daß die in Betracht kommenden Schriftstücke gemäß § 160 Abs. 5 ZPO in dem Protokoll als Anlage bezeichnet und diesem beigefügt werden (OLG Zweibrücken, MDR 1993, 84).
  • BGH, 21.11.2013 - VII ZR 48/12

    Fortsetzung des Rechtsstreits bei unwirksamem Prozessvergleich; Rechtzeitigkeit

    Bei Nichteinhaltung dieser Förmlichkeiten genüge der Vergleich nicht den prozessualen Voraussetzungen, sei deshalb unwirksam und beende den Rechtsstreit nicht (OLG Hamm, BauR 2000, 1231, 1232; OLG Naumburg, Beschluss vom 28. November 2001 - 5 W 101/01, juris Rn. 11 f.; Hk-ZPO/Kindl, 5. Aufl., § 794 Rn. 11; Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 794 Rn. 10; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 794 Rn. 9; MünchKommZPO/Wolfsteiner, 4. Aufl., § 794 Rn. 36).
  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 5 W 101/01

    Voraussetzungen für wirksam protokollierten Vergleich / Auslegung von

    Die nicht diesen Anforderungen genügende Bezugnahme auf ein Schriftstück außerhalb des Protokolls stellt keine ordnungsgemäße Beurkundung des Vergleiches dar (OLG Hamm MDR 2000, 350; OLG Zweibrücken MDR 1993, 84).

    Die nicht diesen Anforderungen genügende Bezugnahme auf ein Schriftstück außerhalb des Protokolls stellt keine ordnungsgemäße Beurkundung des Vergleiches dar (OLG Hamm MDR 2000, 350; OLG Zweibrücken MDR 1993, 84).

  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 26 U 35/11

    Anforderungen an die Bezeichnung von zu beseitigenden Mängeln einer Bauleistung

    Da in dem Vergleich die Mängel nur grob skizziert sind, weil im Übrigen zur weiteren Feststellung auf das Gutachten des Sachverständigen X Bezug genommen wird, wäre es zwingend notwendig gewesen, dies Gutachten als Anlage zum Protokoll zu nehmen und auch mit zu verlesen sowie zu genehmigen (OLG Hamm BauR 2000, 1231f; Kniffka/Koeble, Kompendium zum Baurecht, 3. Auflage, 20. Teil Rnr. 54).
  • OLG Hamm, 12.10.2020 - 5 W 46/20

    Bezugnahme in einem Prozessvergleich

    Bei Nichteinhaltung dieser Förmlichkeiten genüge der Vergleich nicht den prozessualen Voraussetzungen und sei deshalb jedenfalls prozessual unwirksam (OLG Hamm, Urteil vom 21.12.1999 - 24 U 48/99, juris Rn. 33 f.; Urteil vom 17.01.2012 - 26 U 35/11, BeckRS 2013, 21636; Urteil vom 17.01.2012 - 26 U 35/11, juris Rn. 49; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.11.2001 - 5 W 101/01, BeckRS 2001, 30223146; OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.03.2004 - 3 W 284/03, juris Rn. 7 f.; OLG Schleswig, Urteil vom 15.06.2007 - 1 U 164/06, juris Rn. 18; Schneider, MDR 1997, 1091, 1092; Wolfsteiner, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 794 ZPO Rn. 38; Geimer, in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 794 ZPO Rn. 9).
  • OLG Zweibrücken, 12.03.2004 - 3 W 284/03

    Wirksamkeit eines gerichtlichen Vergleichs: Sachverständigengutachten als

    Sollen nämlich über den Text des Vergleichs hinaus Anlagen zum Gegenstand der vergleichsweisen Einigung gemacht werden, wird dem Protokollierungszwang gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, wovon die förmliche Wirksamkeit eines Vergleichs abhängt, nur dann Genüge getan, wenn die in Betracht kommenden Schriftstücke gemäß § 160 Abs. 5 ZPO in dem Protokoll als "Anlage" bezeichnet und diesem beigefügt werden (vgl. Senat, NJW-RR 1992, 1408; OLG Naumburg aaO; OLG Hamm MDR 2000, 350).
  • OLG Schleswig, 15.06.2007 - 1 U 164/06

    Rechtsfolgen formeller Mängel eines Prozessvergleichs; Vollstreckbarkeit der

    Sollen aber über den Text des Vergleichs hinaus Anlagen zum Gegenstand der vergleichsweisen Einigung gemacht werden, wird dem Protokollierungszwang gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO und der hiervon abhängigen förmlichen Wirksamkeit nur dadurch genügt, dass die in Betracht kommenden Schriftstücke gemäß § 160 Abs. 5 ZPO in dem Protokoll als Anlage bezeichnet und diesem beigefügt werden (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1993, 84 ; OLG Hamm, MDR 2000, 350 ).
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